Praktikum: Vorpraktikum und Laborpraktikum

Laborpraktikum

Neben dem studienbegleitenden Praktikum, das Dir in Unternehmen, Behörden oder Organisationen wertvolle praktische Erfahrungen vermitteln soll, gibt es noch das „Vorpraktikum“ und das „Laborpraktikum“. Beide sind in naturwissenschaftlichen und technischen Studiengängen Teile der Studienordnung, also verpflichtend für die Studierenden.

Ein Vorpraktikum ist in vielen technischen Studiengängen eine Voraussetzung, überhaupt in dem Studiengang angenommen zu werden. Das Vorpraktikum soll dem angehenden Studenten ein grundlegendes Verständnis für die praktische Anwendung des späteren Studiums in der Arbeitswelt vermitteln. Es muss entweder bei der Einschreibung – also vor Studienbeginn - oder spätestens nach dem ersten oder zweiten Semester nachgewiesen werden. Details stehen in der Studienordnung des Studienganges, die Du meistens auf der Homepage der Hochschule findest. Ein Vorpraktikum dauert ca. 4-6 Wochen – Geld gibt es meistens nicht dafür.

Laborpraktika gehören zu den Lehrveranstaltungen und werden von den Studierenden unter Anleitung des Lehrpersonals in entsprechend ausgestatteten Räumen und Laboren der Hochschule durchgeführt.