Beim so genannten „Midijob“ (monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450,01 und 850,- €) profitierst Du von vergünstigten Regeln für die Sozialversicherungsabgaben. Im Vergleich zum „Minijob“ (bis 450€) erhöht sich der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben in dieser Verdienstspanne gleitend von 11% auf 21%. So soll der Wechsel vom versicherungsfreien Minijob in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis attraktiver gemacht werden. Die genaue Berechnung ist etwas kompliziert. Bei Interesse an den mathematischen Kompetenzen des Gesetzgebers findest Du hier mehr Informationen: http://de.wikipedia.org/wiki/Midijob.
Praktikantenvergütungen sind von der Regelung ausgenommen.