Gehälter für Praktikanten
Für ein Praktikum bekommst Du eine Praktikantenvergütung. Sie ist kein echtes Entgelt als Entlohnung für Deine Arbeitsleistung, sondern eher einer Ausbildungsvergütung vergleichbar. Praktikantenvergütungen sind üblich in Höhe von einigen Hundert bis fast 1.000 Euro/Monat.
Praktikantenvergütungen sind auch „Marktpreise“. So erhalten Praktikanten aus Ingenieur- oder Informatikstudiengängen oft die höchsten Vergütungen. Praktika mit einer sehr hohen Nachfrage, zum Beispiel in Redaktionen oder Werbeagenturen, werden in der Regel deutlich geringer bezahlt. Auch unbezahlte Praktika werden vielfach angeboten. Diese Unternehmen setzen meistens auf Studenten mit weniger fachbezogenen Studiengängen, aber hohem Interesse an praktischer Erfahrung oder auf Hochschulabsolventen, die nicht sofort nach dem Examen einen passenden Einstiegsjob finden und die Zwischenzeit sinnvoll überbrücken wollen oder müssen. Auch in sozialen Einrichtungen und Initiativen oder in Vereinen werden häufig keine Praktikantenvergütungen bezahlt.
Im Öffentlichen Dienst gibt es seit 2009 einen Tarifvertrag für Praktikanten. Er gilt im akademischen Bereich allerdings nur für die „praktische Tätigkeit, die nach Abschluss des Fachhochschulstudiums der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter/in, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Heilpädagogin/Heilpädagoge vorauszugehen hat. Ansonsten werden auch im Öffentlichen Dienst in der Regel keine Praktikantenvergütungen bezahlt.
Sozialversicherungen und Lohnsteuer
Ein Pflichtpraktikum, das Du nach der Studien- oder Prüfungsordnung Deiner Hochschule ableisten musst, ist sozialversicherungsbefreit, wenn Du während des Praktikums an einer ordentlichen Hochschule eingeschrieben bist.
Freiwillige Praktika sind sozialversicherungspflichtig, wenn die Praktikantenvergütung die Geringfügigkeitsgrenze von 450,- Euro überschreitet. Die Beiträge zur Krankenversicherung erhältst Du allerdings zurück, wenn Du im Jahr durchschnittlich nicht mehr als 450,- Euro pro Monat verdient hast.
Für die Lohnsteuer gilt der Freibetrag von insgesamt 8.352,- Euro/Jahr. Wenn Du dieses Einkommen am Ende des Jahres nicht überschritten hast, bekommst Du die in einem freiwilligen Praktikum mit einer höheren Vergütung als 450,- Euro einbehaltene Lohnsteuer über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück.