Viele Studenten wollen und können Studium und Geldverdienen trennen: Im Semester wird studiert, in den Semesterferien mit einem Ferienjob die Kasse aufgebessert.
Typische Ferienjobs sind zum Beispiel Produktions- oder Logistikhelfer sowie Jobs in der Tourismusindustrie wie Reiseleiter, Betreuer, Animateure oder Skilehrer. Auch saisonale Gastronomiebetriebe sind in der Saison auf zusätzliches Personal angewiesen. In diesen Branchen gibt es mittlerweile viele Personaldienstleistungsunternehmen, die Animateure oder Servicekräfte einstellen, schulen und entweder an Arbeitgeber weitervermitteln oder selber Dienstleister (z.B. beim Eventcatering) sind. Sie entlasten ihre Kunden (das Unternehmen, in dem Du dann Deinen Arbeitseinsatz hast) von vielen administrativen Aufgaben wie der Suche und Auswahl der Ferienjobber bis hin zur Gehaltsabrechnung einschließlich Steuern und Sozialversicherungen.
Denn da gibt es auch für den Ferienjob ein paar Regelungen. So besteht lediglich Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, wenn die Beschäftigung zwei Monate oder 50 Arbeitstage in einem Kalenderjahr nicht übersteigt – unabhängig von der wöchentlichen Arbeitszeit oder dem monatlichen Entgelt. Es werden alle kurzfristigen Beschäftigungen eines Kalenderjahres zusammengerechnet – 450-Euro-Jobs sind davon aber ausgenommen.
Auch bei einem Ferienjob muss der Arbeitgeber Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag einbehalten und an das Finanzamt abführen, wenn das monatliche Entgelt 900,- Euro (Stand 2014) übersteigt. Wenn Dein Gesamtjahresverdienst 10.800,- Euro nicht übersteigt (Stand 2014), bekommst Du das Geld am Ende des Jahres im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs zurück.
Ein Ferienjob wird immer als befristetes Arbeitsverhältnis vergeben, Kündigungsvorschriften brauchen also nicht beachtet zu werden. Auch für den Ferienjobber gelten tarifliche Bestimmungen und die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Freizeitansprüche und Entgeltfortzahlung.
Übrigens kann der Verdienst aus Deinem Ferienjob Auswirkungen auf Deinen BAföG-Anspruch haben. Hierzu fragst Du am besten direkt bei Deiner zuständigen BAföG-Stelle nach.