Laut der aktuellsten, 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes von 2013 jobben 62 % der Studenten neben ihrem Studium: Gründe für den Studentenjob sind hauptsächlich finanzielle Aspekte, aber auch praktische Erfahrungen und die Hoffnung auf wertvolle Kontakte für den Job nach dem Studium spielen laut Erhebung eine Rolle.
Studentenjob: verschiedene Arten der Beschäftigung
Für den Studentenjob stehen Dir verschiedene Beschäftigungsverhältnisse offen, die sich durch den Zeitumfang, Regelungen zu Steuern und Sozialabgaben und auch den Inhalt der Tätigkeit unterscheiden. Detaillierte Beschreibungen findest Du in den entsprechenden Kapiteln zur geringfügigen Beschäftigung (450-Euro- oder Minijob), zum Midijob (850-Euro-Job), zum Ferienjob, zum Werkstudentenjob oder zur Freien Mitarbeit. Die wichtigsten Regelungen haben wir für Dich hier kurz zusammengefasst:
Studentenjobs: Allgemeine Regelungen zu Sozialversicherungen
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bist Du im Rahmen der „Familienversicherung“ bei Deinen Eltern beitragsfrei mitversichert. Allerdings darf der regelmäßige (!) Monatsverdienst die Bemessungsgrenze für die kostenlose Familienversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung nicht überschreiten. Die Bemessungsgrenze liegt im Jahr 2014 bei 395,- Euro im Monat. Sie darf allerdings überschritten werden, wenn Du nur in den Semesterferien jobbst, dann liegt nämlich kein „regelmäßiger“ Verdienst vor. Auch ausgenommen von der Bemessungsgrenze sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (450-Euro-Job), Hier liegt die Verdienstgrenze entsprechend bei 450 Euro im Monat. Am besten erkundigst Du Dich bei der Krankenkasse Deiner Eltern, wenn Du einen Job in Aussicht hast.
Sobald Du die Bemessungsgrenze übersteigst oder auch älter als 25 Jahre bist, kannst Du Dich in der „studentischen Krankenversicherung“ bis zur Vollendung des 14. Fachsemesters und/oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres selbst gesetzlich versichern. Die Beiträge sind mit etwa 80,- Euro/Monat für Kranken- und Pflegeversicherung relativ günstig.
In der gesetzlichen Rentenversicherung bist Du beitragsfrei bis zu einem monatlichen Verdienst von maximal 450,- Euro. Darüber teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte die Rentenversicherungsbeiträge.
In der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sind Studenten generell versicherungsfrei, wenn die wöchentliche Arbeitszeit in der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht überschreitet. In der vorlesungsfreuen Zeit darf diese Arbeitszeitgrenze sogar überschritten werden.
Studentenjobs: Allgemeine Regelungen zu Steuern
Natürlich geben wir hier keine steuerliche Beratung, sondern nur einen Überblick über die grundsätzlichen Bestimmungen. Normalerweise gibst Du bei einem Studentenjob Deine Lohnsteuerkarte Deinem Arbeitgeber ab. Er führt die anfallenden Lohn- und Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab und Du kannst Dir entweder die gesamten oder einen Teil der abgeführten Steuern am Ende des Jahres im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches zurückholen. Ein Jahreseinkommen bis zu € 8.354,- Euro (2014) bzw. 8.130,- Euro (2013) ist steuerfrei. Wenn Du mehr verdient hast, kannst Du über einen Sonderausgabenabzug bestimmte Aufwendungen für Dein Studium in Höhe von bis zu 6.000,- Euro geltend machen, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt. Wenn Du vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung absolviert hast, kannst Du die gesamten Studienkosten als Werbungskosten geltend machen. Für die geringfügige Beschäftigung gibt es noch die Sonderregelung, dass Du zwischen einer Pauschal- und einer individuellen Besteuerung wählen kannst. Weitere Infos im Kapitel zum 450-Euro-Job.